gewinnspiel-zocker.de: AG München: 50-Cent-Teilnahme an 9Live-Gewinnspiel umfasst nicht Kosten des Mobilfunkanbieters

Die Transportkosten eines Mobilfunkanbieters gehören nicht zu den 50 Cent, die der Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) als obere Grenze für die Teilnahme an Gewinnspielen vorschreibt (AG München, Beschl. v. 04.11.2010 - Az.: 1125 OWI 250 Js 236035 09). Die Aufsichtsbehörde ging...



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AG München: 50-Cent-Teilnahme an 9Live-Gewinnspiel umfasst nicht Kosten des Mobilfunkanbieters

 



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