Die Transportkosten eines Mobilfunkanbieters gehören nicht zu den 50 Cent, die der Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) als obere Grenze für die Teilnahme an Gewinnspielen vorschreibt (AG München, Beschl. v. 04.11.2010 - Az.: 1125 OWI 250 Js 236035 09). Die Aufsichtsbehörde ging...
Domain erwerben
Sie koennen die Domain
gewinnspiel-zocker.de kaufen!
Weitere Informationen