gewinnspiel-zocker.de: LG Hamburg: Einwilligung in Telefon- und E-Mail-Werbung bei Gewinnspielen gesondert abzufragen

Das LG Hamburg (Urt. v. 10.08.2010 - Az.: 312 O 25 10) hat in einer aktuellen Entscheidung noch einmal bekräftigt, dass die Einwilligung in Telefon- und E-Mail-Marketing einer gesonderten, eigenständigen Einwilligungserklärung bedarf. Das bekannte Hamburger Verlagshaus...



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LG Hamburg: Einwilligung in Telefon- und E-Mail-Werbung bei Gewinnspielen gesondert abzufragen

 



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